Hallo Netzsperre!
Da sich Strunzdummuschi und Konsorten trotz aller Widerstände nicht von der Schwachsinnsidee abbringen lassen und getreu der “aus den Augen aus dem Sinn”-Taktik mögliche kinderpornografische Inhalte unter den Teppich kehren wollen, hier zwei Anleitungen, wie man sich völlig legal diesem verfassungswidrigen Angriff auf die Bürgerrechte entziehen kann.
Keine Angst, daran ist rein gar nichts illegal!:
Möglichkeit 1:
cmd:
c:\windows\system32\ netsh interface ip set dns “LAN-Verbindung 1″ static 208.67.222.222
Hallo OpenDNS, Tschüss Zensursula
Netzsperren umgehen in 10 Sekunden
Alternativ kann man natürlich auch den normalen Weg über die Einstellungen der Netzwerkverbindung gehen:
Start => Systemsteuerung => Netzwerkverbindungen => “Eure Netzwerkverbindung, die ins Internet geht” => rechte Maustaste => Eigenschaften =>Internetprotokoll (TCP/IP) => Eigenschaften => folgende DNS-Serveradresse verwenden => erste Zeile: 208.67.222.222 und zweite Zeile
208.67.220.222 => OK => Schließen => Schließen => Fertig
Für Vista in leicht abgewandelter Form:
Anleitung für Windows Vista
Gebt Kinderpornos keine Chance, die Augen zu verschließen rettet keine Kinder! Selbst Interessenverbände von Betroffenen sind dieser Meinung, mir würde das zu denken geben!
Eine Phishing-Site kann innerhalb weniger Stunden vom Netz genommen werden, und Kinderpornos sollen nur versteckt aber nicht gelöscht werden? Zensursulas dumm-naive Traumtänzerei ist bestimmt keine valide Lösung, aber wie will man das den Internetausdruckern klar machen. Die meisten von denen, die heute (egal wie sie auch entscheiden werden, das weiß ich jetzt noch nicht) abstimmen, wissen nicht einmal, was ein Browser ist, geschweige denn, welchen Unsinn sie da in Gesetzesform gießen.
Da ich davon ausgehe, das dieses Kasperletheater vom BVerfG sowieso gestopp wird, können die o.g. Maßnahmen zumindest für die Übergangszeit dem Grundgesetz genüge tun.
Artikel 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Da das Zensurgesetz nicht zum Schutz der Jugend oder dem Recht der persönlichen Ehre dient, ist es verfassungswidrig!.

Hatte ich auch vorher schon eingestellt. Der DNS des CCC ist auch unzensiert. Der T-Com vertraue ich schon länger nicht mehr.