Heute bei Heise gelesen, dass Neuseeland, auf einen Satz zusammengedampft, sich auch zu einem Gesetz durchgerungen hat, dass Provider verpflichtet, Internetnutzer vom Netz nehmen, denen ein Urheberrechtsverstoß vorgeworfen wird.
Ich formuliere es anders: Die Rechteverwertungsmafia behauptet, ich würde Dateien tauschen, daher wird mein Internetzugang gesperrt. Auf die, zumindest für Nicht-Musikindustrie-Mitarbeiter, berechtigte Frage nach Beweissituation antwortete etwa Campbell Smith, der Chef des Musikindustrieverbandes Recording Industry Association of New Zealand (RIANZ), dass es doch geradezu “lächerlich” sei, wenn ein Benutzer in solch einem Fall von einem Provider Beweise fordern würde, die man “unmöglich” beibringen könne.
Ich habe das richtig verstanden? Ich werde für eine Tat bestraft, die mir nicht nachgewiesen werden muss, eventuell gar nicht nachgewiesen werden kann, und um mich von dem Vorwurf freizusprechen, muss ich das Gegenteil beweisen? Also wenn selbst ein Ankläger eine Tat nicht beweisen kann, wie soll ich denn dann bitte als Beschuldigter den Gegenbeweis erbringen?
Es gab früher einmal einen guten Grund für eine rechtsstaatliche Einrichtung namens “Unschuldsvermutung”. Es kann nämlich ganz schön schwierig werden, zu beweisen, dass man etwas nicht getan hat. Wie muss ich mir das jetzt vorstellen?
Ankläger: „Jemand hat am 24.06.2006 ein Lied runtergeladen.“
Ich: „Ich wars nicht!“
Ankläger: „Beweisen Sie es!“
Ich: „Wie?“
Ankläger: „Das ist Ihr Problem. Wenn Sie es nicht können, werden Sie dafür bestraft!“
Übrigens, bevor einige Leute sagen, was interessiert die andere Seite der Welt, ein solches Gesetz ist in Deutschland auch in der Endphase vor dem Durchgewunkenwerden. Und jetzt halte man sich diesen Umstand in Kombination mit Schäubles Einstellung zur Unschuldsvermutung vor Augen, etwa: der Grundsatz [der Unschuldsvermutung] kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Was Herr Schäuble unter dem Begriff der Unschuldsvermutung versteht, macht er im Interview vom 19.04.2007 im Stern klar. In eigenen Worten formuliert, die Unschuldsvermutung heißt für ihn im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen, als einen Unschuldigen zu bestrafen. […] Nach seiner Auffassung wäre das falsch.
Diese Einstellung hatten wir im Dritten Reich auch schon. Übrigens, auch wenns hier gar nicht hingehört, aber Herr Schäuble ging scharf mit Kritikern ins Gericht, die Pläne zu Grundgesetzänderungen als Anschlag auf die Verfassung bezeichneten. “Das ist eine unakzeptable Diffamierung”, sagte Schäuble. Er, Schäuble, achte die Verfassung. “Wer Gegenteiliges behauptet, betreibt ein infames Spiel mit mir.”
Genauso ein Beispiel für seine Verschobenen Rechtsvorstellungen, Beweis durch Behauptung. Ich achte das Gesetz, weil ich behaupte, das Gesetz zu achten, auch wenn alle Fakten dagegen sprechen.
